AGBs

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Liefer-und Leistungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vereinbarungen, die unsere AllgemeinenLiefer- und Leistungsbedingungen abändern, erweitern oder ergänzen sollen, sind nur wirksam, wenndiese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Angebot und Lieferung

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnetwerden. Aufträge binden uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung. Sofern sich aus derAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die zu dem Angebot gehörigenUnterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annäherndmaßgebend. Wir sind berechtigt, offensichtliche Irrtümer zu berichtigen. Genannte Liefer- und Fertigstellungsterminesind grundsätzlich unverbindlich und ca. Termine. Verbindliche Termine müssen von unsausdrücklich und schriftlich so bezeichnet werden. Die Fälligkeit unserer Leistungen setzt voraus, dassder Kunde uns schriftlich nach Überschreiten der Termine eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Fertigstellung setzt. Bei nachträglicher Änderung des Auftragsumfanges muss der verbindliche Terminneu vereinbart werden, ansonsten ist er unverbindlich.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, behalten wir uns EigentumsundUrheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnetsind. Jede Weitergabe ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist verboten.Höhere Gewalt, durch Sturm-, Feuer-, Hochwasser- oder sonstigen Umweltschäden oder bei uns oderunseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferungwesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen,Streiks, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern,den Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängerndie genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde alsauch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fallausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Kunden unverzüglich sämtliche bereits erbrachtenZahlungen. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gilt § 643 BGB.

Unsere Verpflichtung zur Lieferung setzt voraus, dass unsere Lieferanten uns richtig, vollständig undrechtzeitig beliefern und Fehler in der Selbstbelieferung nicht zu unseren Lasten gehen. In diesen Fällensind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. Auch sind wir in diesen Fällenberechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs aufzuteilen.

3. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Versendungsart bestimmen wir, es seidenn, der Kunde weist ausdrücklich auf eine von ihm gewünschte Versandart hin. Die Verpackung wirddem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine Vergütung für zurückgesandtes Verpackungsguterfolgt nicht. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Kaufsache/die Sendung an die denTransport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassenhat und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkostenträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass wir die Auslieferung mit eigenem Fahrzeug übernommen haben.Versicherungen der Ware gegen Transport-, Bruch-, Feuer- und Wasserschaden schließen wir nur ab,wenn eine Anweisung dazu vom Kunden schriftlich vorgenommen wurde. Weitere Nebenkosten, wieLager- und ähnliche Kosten, trägt der Kunde. Werden von uns Fahrzeuge abgeholt oder überbracht,erfolgt die Überführung stets auf Gefahr des Kunden und auf dessen Kosten. Ist die Ware versandbereitund verzögert sich die Versendung oder Übergabe an den Kunden aus nicht von uns zu vertretendenGründen, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk, ohne Skonto, Nachlässe, Mehrwertsteuer, Verpackung,Fracht, Zoll oder Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Für Erzeugnisse und Ersatzteile gelten dieam Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei Sonderanfertigungen und Reparaturen werden die amTage der Lieferung gültigen Preise abgerechnet. Hiervon abweichende Preisvereinbarungen bedürfender schriftlichen Bestätigung durch uns.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise zu erhöhen (max. 5 % des Auftragswertes netto), wennfrühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages deutliche Kostenerhöhungen eintreten, insbesonderebei außerhalb unserer Kontrolle stehender Preisentwicklungen, wie Wechselkursschwankungen, tariflicheLohn- und Gehaltsanpassungen, bei Material- und Herstellungskosten auch unserer Lieferanten,u.a. Diese werden wir auf Verlangen nachweisen.

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeitenangenommen. Die bei Zahlung durch Wechsel, Scheck oder Überweisunganfallenden Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.Der Kunde kann Zahlungen nur zurückbehalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, soweit es sichum im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Ansprüche wegen einer Schlechtleistung handelt, die zurLeistungsverweigerung berechtigen oder die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Unbeschadet weitgehender gesetzlicher Bestimmungen oder anderweitiger Vereinbarungen steht unsbis zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche gegen den Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindungdas Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen zu, die dem Kunden zu liefern sind oder diediesem schon ausgehändigt sind und sich noch in unserem Eigentum oder Besitz befinden bzw. unsübereignet wurden.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auchfür alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen:Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindungeinschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenenVerträgen zwischen dem Kunden und uns, unser Eigentum. Die Einstellung einzelneroder auch sämtlicher unserer Forderungen in eine laufende Rechnung sowie eine Saldoziehung unddessen Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Besteht die gelieferte selbständige Wareaus einem verbundenen Lieferungszusammenhang bzw. Lieferumfang (abnehmbare Einrichtung), darfdiese ohne unsere Zustimmung weder aufgelöst noch anderweitig verändert oder nach Montage aufeinem bestimmten Fahrzeug auf ein anderes Fahrzeug umgebaut werden.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferteSache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-,Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- undInspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zubenachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetztist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klagegemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. DieForderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetztan uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. DieseAbtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauftworden ist. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungauch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davonunberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungenaus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesonderekein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Kunden erfolgt stets namensund im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der geliefertenSache an der umgebildeten Sache fort. Sofern unsere Sachen mit anderen uns nicht gehörendenGegenständen durch uns oder durch den Kunden verarbeitet werden erwerben wir das Miteigentuman der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen bearbeitetenGegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischungin der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart,dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentumoder Miteigentum für uns verwahrt.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweitihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6. Gewährleistung

Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die dem Vertrag zugrunde liegenden Produktbeschreibungen,ohne dass darin eine Garantie für die Beschaffenheit liegt.Gebrauchsanweisungen und technische Beratung werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungenund Versuchen nach dem aktuellen Stand der Entwicklung und Technik gegeben. Diese sindunverbindlich und stellen insbesondere keine Garantie für die Beschaffenheit dar. Der Kunde ist für dieEignung der Ware zum jeweiligen Verwendungszweck allein verantwortlich. Die Beachtung gesetzlicherund behördlicher Vorschriften bei Verwendung unserer Produkte obliegt allein dem Kunden.Wird zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Leistungsgegenstand in seiner Konstruktion geändert,stellt dies keinen Mangel dar, soweit die vertraglich vorausgesetzte Verwendung hierdurch nichtbeeinträchtigt wird.

Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel und Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstandensind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzungdurch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondereübermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafteBauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschuldenunsererseits zurückzuführen sind. § 645 BGB findet Anwendung.Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel der Ware nicht nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rügt: Mängel, die bei Untersuchung der Ware erkennbar sind,sind uns spätestens innerhalb von acht Werktagen ab dem Tag der Übernahme, d.h. Abholung undvor Weiterverarbeitung schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die bei einer Untersuchung der Warenicht entdeckt werden konnten, sind uns innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangelsschriftlich mitzuteilen. Kleine handels- und branchenübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungenin Qualität, Farbe und Ausrüstung berechtigen nicht zur Mängelrüge. Im Übrigen gelten die§§ 377, 381 HGB auch wenn der Kunde Unternehmer ist.

Bei einem Mangel sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.Bei unserer Wahl der Art der Nacherfüllung berücksichtigen wir die Art des Mangels und dieberechtigten Interessen des Kunden. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungenhaben wir zu tragen. Der Kunde hat grundsätzlich den Liefergegenstand an unserem Betriebssitz zumZwecke der Nachbesserung zu übergeben. Verlangt der Kunde die Nachbesserung an einem anderenOrt, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung an dem anderen Ort nichtmöglich, so können wir den Transport des Kaufgegenstandes an einen geeigneten Ort – dies kann auchunser Betriebssitz sein – auf Kosten und Gefahr des Kunden verlangen.Die Lieferung einer mangelfreien Sache bei einer Ersatzlieferung erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabeder mangelhaften Sache.

Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondereaus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen, z.B. einer Verletzung vonMitwirkungspflichten des Kunden, etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung, nach angemessenerFristsetzung durch den Kunden, fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern, vom Vertragzurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.Ist nur ein Teil der Lieferung mangelhaft, kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten,wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat. Wählt der Kunde Schadenersatz, verbleibtdie Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kundeuns die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten oder die Ersatzlieferung verweigert oder der Kundebehauptete Mängel ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst behebt oder durch Dritte beheben lässt,sofern nicht zuvor eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns fehlgeschlagen ist.

Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Wort und Schrift, die zur Unterstützung des Kunden/Verarbeiters aufgrund vorliegender Erfahrungen und bestem Wissen entsprechend dem derzeitigen Erkenntnisstandin Wissenschaft und Praxis gegeben werden, sind unverbindlich und begründen keinvertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden denKunden/Verarbeiter nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweckin eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Soweit aus unseren Empfehlungen Vertragspflichtenfür uns entstehen, ist unsere Haftung wie nachfolgend aufgeführt begrenzt.Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungenüber eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlichunbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Beruht der Mangel auf mangelhaften Materialienunserer Vorlieferanten, so treten wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen diese an den Kunden ab.Gewährleistungsansprüche dürfen gegen uns erst geltend gemacht werden, wenn die außergerichtlicheInanspruchnahme unserer Vorlieferanten durch den Kunden fehlgeschlagen ist.

7. Abnahme und Rücktrittsrecht

Der Kunde hat den Liefergegenstand innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeigean unserem Firmensitz oder am vereinbarten Übernahmeort abzunehmen. Über die Abnahme wird einAbnahmeprotokoll gefertigt.Nimmt der Kunde mit der Übernahme den Liefergegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeigenicht ab, können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abnahme setzen,verbunden mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist eine Übergabe ablehnen. Nach erfolglosemAblauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch weitere Erklärung vom Vertrag zurückzutreten undSchadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn derKunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.

8. Haftung

Unsere Haftung für Schadenersatzansprüche jeglicher Art, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis,aus unerlaubter Haftung oder für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder wegen sonstigerVermögensschäden des Kunden ist wie folgt begrenzt: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobeFahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit von Personen oder im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichtund auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung bei Verletzungeiner Kardinalpflicht ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbarenSchäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkungengelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzoder einer vereinbarten Garantie bleibt von den Haftungsbeschränkungen unberührt.

9. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei neuen oder neu hergestellten Sachen beträgt1 Jahr ab Gefahrübergang. Bei Verträgen über gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.Die Verjährungsfrist für sonstige Ansprüche beträgt 1 Jahr. Haften wir gem. Ziffer 8 unbeschränktoder schreibt das Gesetz zwingend längere Fristen vor, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Menke-Janzen Fahrzeug- und Karosseriebau GmbH.Die Rechtsanwendung bezüglich dieser Bedingungen und aller sich daraus ergebenen Verträge richtetsich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keineAnwendung.

Von einer Teilunwirksamkeit dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grunde und in welchem Umfange, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Teiles unberührt. Sind oder werden einzelne Bestimmungen einesVertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Firma Menke-Janzen Fahrzeug- und Karosseriebau GmbH